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Ägypten

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Allgemeine Informationen

Jeder in Ägypten zugelassene Anwalt ist grundsätzlich befugt, in allen Gerichtsbezirken des Landes aufzutreten.

Vor den Gerichten besteht Anwaltszwang. Insofern ist auch darauf zu achten, dass im Falle von Mandatierung bei Rechtsstreiten die Zulassung bei Rechtsmittelgerichten vorhanden ist.

Bei grösseren und international ausgerichteten Kanzleien sind durchaus europäische Honorare zu erwarten. Das Honorar kann frei vereinbart werden, ein Honorarvorschuss ist üblich. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nur im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen verboten. Für den Fall einer Auseinandersetzung über die Honorar gelten gesetzliche Grenzen (zwischen 5% - 20% des Streitwertes). Im Zivilprozess trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens seine Kosten.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.