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Argentinien

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Anwaltszwang besteht in allen Instanzen.

Im Prozess hat die unterliegende Partei alle Kosten zu tragen, ausnahmsweise, wenn etwa der Kläger nur teilweise obsiegt, kann der Richter auf Kostenteilung erkennen.

Die Deutsche Botschaft in Argentinien (www.embajada-alemana.org.ar) stellt umfangreiche Informationen zum Gerichtswesen, multilateralen und bilateralen Abkommen, die z.B. für die Zustellung von Urkunden oder Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile von Relevanz sind, zur Verfügung.

Die Deutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (www.cadicaa.com.ar)

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.