Wie in Deutschland besteht für gerichtliche Verfahren Anwaltszwang. Ausnahme ist hier insbesondere das Amtsgericht, aber nur für die verklagte Partei. Notariell beurkundet werden muss der Kauf von Immobilien sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bestimmte Verträge Belgische Anwälte können in ganz Belgien vor Gericht auftreten Beschränkungen gibt es nur hinsichtlich des Kassationshofes.
Eine gesetzliche Honorarordnung für Rechtsanwaltstarife gibt es nicht. Orientierend wirken die einstigen Empfehlungen der nationalen Anwaltskammer, die von der Gerichtsbarkeit seinerzeit als unzulässig erklärt worden sind. Diese Empfehlungen richten sich nach dem Sachwert, lassen auch die Vereinbarung des Stundensatzes zu. Erfolgshonorare sind verboten. Man tut gut daran, sich vor Erteilung eines Mandats mit dem Anwalt über das Honorar zu einigen. Die eigenen Anwaltskosten Gerichtskosten trägt jede Prozesspartei unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen im Verfahren selbst.
Aufgrund der chronischen Überlastung belgischer Gerichte können Prozesse lange dauern.
Die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer unterstützt im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (http://www.debelux.org).
Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.