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Allgemeine Informationen

Ein in Grossbritannien zugelassener Anwalt kann überall, an Gerichten jedweder sachlicher Zuständigkeit und in allen Instanzen auftreten.

Man unterscheidet jedoch zwischen dem solicitor und dem barrister. Der solicitor ist ein Rechtsanwalt, der im Kontakt zum Mandanten steht und den Prozess vorbereitet. Der solicitor tritt grundsätzlich nur vor den MagistratesŽ Courts und den County Courts (untere Gerichte) auf.

Der barrister dagegen hat i.d.R. keinen Kontakt mit dem Mandanten und präsentiert vor Gericht die von den solicitors vorbereiteten Fälle. Vor dem Court of Appeal (Berufungs- und Revisionsgericht) konnte man sich früher ausschließlich von einem barrister vertreten lassen. Die barristers nehmen i.d.R. ihre Mandate nur von einem solicitor und nicht unmittelbar entgegennehmen, sofern es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt. Rechtsgutachten können auch von Barristers erstellt werden; diese sind oft kostengünstiger als die der eines solicitor.

Die Unterscheidung zwischen barrister - solicitor weicht zunehmend auf.

Für natürliche Personen besteht im Gegensatz zu juristischen Personen grundsätzlich theoretisch kein Anwaltszwang.

Es bestehen keine gesetzliche Rechtsanwaltsgebührenordnung. Die Honorare richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Bei angesehenen Kanzleien ist durchaus mit Stundenhonraren von £300,- und mehr zu rechnen. Zunehmend sind auch Erfolgshonorare (conditional fee) üblich. Bei Obsiegen in einem Prozeß sind vom Gegner häufig nur ein Teil der Kosten zu erstatten.

Das Notariat befasst sich in Grossbritannien vorranig mit Grundstücksangelegenheiten.

Kostenlose Rechtsberatung gewähren die örtlichen Citizen Advice Bureaus und sogenannte Law Centres. Der Community Legal Service Directory, der z.B. in öffentlichen Büchereien eingesehen oder von deren Webseiten abgerufen werden kann, erhält Auskünfte über Organisationen, die kostenlose Rechtsberatung oder Beratung gegen eine geringe Gebühr anbieten.

Bei Rechtsstreitigkeiten in Patentangelegenheiten empfiehlt sich die Einschaltung von Patentanwälten - auch wenn jeder Solicitor und Barrister einen derartigen Prozess vorbereiten und führen kann. Die Patentanwälte sind im Chartered Institute of Patent Agents.

Sollte schottisches Recht relevant sein, sollte darauf geachtet werden, dass der Anwalt auch mit diesem vertraut ist.

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (www.ahk-london.co.uk). Weitere relevante juristische Informationen für Privatleute stellt die deutsche Botschaft in London zur Verfügung (www.german-embassy.org.uk).

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.