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Korea

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Korea kennt keinen Anwaltszwang. Ein in Korea zugelassener Anwalt kann vor jedem Gericht in Korea auftreten.

Bei Vertretung in streitigen Verfahren durch einen Anwalt ist als Auftragsgebühr ein Vorschuss in Höhe von 5% des Streitwertes (mindestens 300.000 Won); die Vereinbarung eines Tageshonorars und ein Erfolgshonorar i.H. von 25% bis 30% des Streitwertes üblich. Es gibt zwar keine dem deutschen System analoge Gebührentabelle, aber Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (www.kgcci.com).

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.