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Kuba

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Allgemeine Informationen

Nicht-kubanische Staatsangehörige dürfen sich nur von sog. international (d.h. für die Vertretung von Nicht-Kubanern in Kuba) zugelassenen Anwälten vertreten lassen. DerenBefugnisse sind limitiert. Kubanische Anwälte dürfen überall in Kuba vor Gerichten aller Instanzen tätig sein.

Anwalts- oder Notarzwang besteht grundsätzlich außer bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert, arbeitsrechtlichen und administrativen Streitigkeiten sowie in strafrechtlichen Angelegenheit im erstinstanzlichen Gericht der ersten Instanz (Tribunal penal del municipio), wenn das Strafmaß maximal 1 Jahr Haft betragen kann.

Die Honorare in US Dollar sind vor dem Hintergrund örtlicher Kaufkraft hoch und i.d.R. als Vorschuß zu leisten. Das Stundenhonorar kann um die 150.-- US Dollar liegen (Anfang 2004). Für bestimmte Dienstleistungen sind feste Gebührensätze vereinbart wie z. B. Beschaffung einer Urkunde, Legalisation, u.ä.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann auch vertraglich ein Erfolgshonorar in Höhe eines Prozentsatzes des Streitwertes festgelegt werden. In Strafsachen kann die -vorab zu zahlende- Gebühr bis zum Vorliegen eines Urteils der 1. Instanz bis zu 4.000.-- US Dollar betragen.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.