In den Niederlanden zugelassene Anwälte können nur über Korrespondenzanwälte an anderen Gerichtsbezirken auftreten, was dann zusätzliche Kosten verursacht. Vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang.
Eine gesetzliche Honorarordnung besteht nicht. Honorarvereinbarungen . auch erfolgsabhängige . sind zulässig. Die auch im Verhältnis zu Deutschland hohen Anwaltshonorare machen eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Auftragserteilung besonders empfehlenswert.
Für die Einziehung von Geldforderungen kann ein besonderer Inkassotarif vereinbart werden, der sich typischerweise zwischen 3% und 15% bewegt. Stundenhonorare variieren je nach Kanzlei, nach Streitwert und Rechtsgebiet.
Über die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens entscheidet das Gericht ebenfalls. Die Kosten werden zum überwiegenden Teil der unterlegenen Partei auferlegt, ein Rest jedoch wird der obsiegenden Partei auferlegt.
Die Deutsche Handelskammer in den Niederlanden unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (www.dnhk.org).
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