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Allgemeine Informationen

Jeder in Österreich zugelassene Rechtsanwalt kann an allen Gerichten und überall auftreten.

Es besteht Anwaltspflicht vor allen höheren Gerichten und bei einem Streitwert, der 3.780 Euro übersteigt.

Eine Einstiegsberatung (sog. .erste anwaltliche Auskunft.) bieten auch die Rechtsanwaltskammern unentgeltlich an. Die Adressen österreichischer sind unter www.oerak.or.at abrufbar. Bei Streitigkeiten über die Honorare der Anwälte kann der Kostensenat der Rechtsanwaltskammer angerufen werden.

Was die Rechtsanwaltshonorare angeht, gibt es ein Rechtsanwaltstarifgesetz und "Autonome Honorarrichtlinien", die sich am Streitwert orientieren. Honorare können auch nach vertraglicher Vereinbarung festgelegt werden, Erfolgszuschläge sind zulässig, erfolgsabhängige Honorare jedoch nicht. Die Kosten eines streitigen Verfahrens werden vom Gericht der unterlegenen Partei auferlegt.

Bei Geldforderungen bis 9.450 Euro muss ein dem deutschen Mahnverfahren ähnliches Mahnverfahren durchgeführt werden, das durch einen Vordruck initiiert wird, dem ein Zahlungsbefehl folgt, dem wiederum durch Einspruch des Schuldners begegnet werden kann. Erfolgt dieser Einspruch nicht, der das Mahnverfahren in ein ordentliches Verfahren einmünden lässt, ergeht Urteil und eine vollstreckbare Ausfertigung wird erteilt.

Die Deutsche Handelskammer für Österreich unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (www.dhk.at).

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst dieörtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden