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Russland

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In der Russischen Föderation besteht kein Anwaltszwang. Grundsätzlich kann ein Anwalt jede Angelegenheit vor allen Instanzen vertreten.

Honorare können frei vereinbart werden. Das durchschnittliche Stundenhonorar liegt derzeit (Anfang 2004) bei US$ 100,--/Std..Wesentlicher Bestandteil eines Mandatsvertrages ist die Honorarvereinbarung sowie die Höhe und die Form der Auslagenerstattung.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend (buero@vdw.ru).

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.