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Unsere Kanzlei ist durch Personal und Know-how-
Struktur optimal auf den deutsch-französischen
Geschäftsverkehr ausgerichtet.
Unsere Rechtsanwälte sind zweisprachig, kulturell
in Deutschland und Frankreich zu Hause und haben
eine deutsche und französische juristische
Ausbildung. Zum Teil sind sie als deutsche
Rechtsanwälte und französische Avocats zugleich
zugelassen.
Wir betreuen deutsche, österreichische und
schweizerische Unternehmen im Frankreichgeschäft
sowie deren Niederlassungen in Frankreich.
Wir beraten branchenübergreifend mittelständische
Unternehmen, Banken, Versicherungen, Bau- und
Transportunternehmen beim Aufbau von
Vertriebsstrukturen auf dem französischen Markt,
bei der Gründung von Niederlassungen oder dem
Unternehmensverkauf in Frankreich in allen
Bereichen des französischen und
grenzüberschreitenden Gesellschaftsrechts,
Arbeitsrechts, Vertriebs- und Unternehmensrechts.
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