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Die vor 35 Jahren in Madrid gegründete Kanzlei
befasst sich mit der juristischen Beratung von
ausländischen, insbesondere deutschen, in Spanien
niedergelassenen Unternehmen sowie
Privatpersonen
mit Schwergewicht im Gesellschafts- und
Unternehmensrecht, Fusions- und
Akquisitionsgestaltung, Wettbewerbs- und
Verbraucherrecht, Handelsvertreterrecht,
Energierecht, und aller innerhalb der
Gesellschaften anfallenden juristischen Vorgänge
sowie in der Beratung zivilrechtlicher
Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich
Immobilien, Stiftungen, Gestaltung internationaler
vermögensrechtlicher Strukturen,
deutsch-spanisches Erbrecht, Testamentserstellung,
Strukturierung von Erbschaftsvorgängen und
Abwicklungen von internationalen,
grenzüberschreitenden Erbrechtsfällen sowie im
Verfahrensrecht in Handels- und Zivilsachen,
ergänzt durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen
Fachberatern im arbeitsrechtlichen und
steuerrechtlichen Bereich sowie Wirtschaftsprüfern.
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