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Deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei an der
Costa del Sol (Fuengirola), ca. 25 km südlich von
Malaga.
Im Vordergrund der Tätigkeit steht die
Vertretung ausländischer Firmen und
Privatpersonen auf der gesamten iberischen
Halbinsel.
Die Betreuung und Beratung erfolgt durch
spanische, deutsche und irische Anwälte.
Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgruppen
eingerichtet, welche auf die Nationalität der
Mandanten spezialisiert sind, deren
Unternehmenskultur kennen und mit der jeweligen
nationalen Rechtsordnung vertraut sind.
Tätigkeitsschwerpunkte sind das Immobilien- und
Grundstücksrecht, Wirtschafts- und
Gesellschaftsrecht sowie öffentliches und privates
Baurecht.
Eigene Abteilung für Prozessführung in allen
Rechtsgebieten, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht
und Zivilrecht.
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