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Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Australien

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Standorte Name Anwälte,
StB, WP
Website AHK
Mitglied?
Zuletzt
aktualisiert
Iurweb
geprüft?
Adelaide MOULDENS 9 Link nein 19.6.2007 yes  

Brisbane Dammholz & Co. 2 Link yes 18.12.2008 yes  

Brisbane Dibbs Abbott Stillman Lawyers 25 Link yes 24.4.2009 yes  

Brisbane TressCox 35 Link yes 22.6.2007 yes  

Canberra Dibbs Abbott Stillman Lawyers 15 Link yes 24.4.2009 yes  

Melbourne Dibbs Abbott Stillman Lawyers 70 Link yes 24.4.2009 yes  

Melbourne Konstantin F Tringas 1 Link nein 27.4.2009 yes  

Melbourne TressCox 35 Link yes 22.6.2007 yes  

Perth Dammholz & Co. 1 Link yes 18.12.2008 yes  

Perth Dibbs Abbott Stillman Lawyers 10 Link yes 24.4.2009 yes  

Perth Feinauer Commercial Lawyers 7 Link yes 2.6.2009 yes  

Sydney Dammholz & Co. 2 Link yes 18.12.2008 yes  

Sydney Dibbs Abbott Stillman Lawyers 130 Link yes 24.4.2009 yes  

Sydney Peter D. Lange 1 Link yes 30.5.2007 nein  

Sydney Schweizer Kobras 5 Link yes 24.5.2007 yes  

Sydney TressCox 70 Link yes 22.6.2007 yes  


Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Australien

In Australien können Anwälte nur vor Gerichten desjenigen Bundesstaates auftreten, in dem sie zugelassen sind. Sie bedienen sich beim Tätigwerden in anderen Bundesstaaten sog. Agenten. Innerhalb des jeweiligen Staates sind Anwälte bei allen Gerichten zugelassen. Die Tätigkeit an Bundesgerichten erfordert eine besondere Zulassung.

In Australien besteht für natürliche Personen grundsätzlich kein Anwaltszwang. Dennoch treten in der Praxis vor den höheren Gerichten nur Anwälte auf. Sie sollten bei allen Gerichtsverfahren hinzugezogen werden.

Anwaltshonorare werden allgemein nach Stundensätzen abgerechnet, Erfolgshonorare sind unzulässig. Über die Höhe der Anwaltskosten, die sich nach einer Gebührentabelle richten und/oder an Stundensätzen orientieren können, sollte vor Beauftragung des Rechtsanwalts eine Vereinbarung getroffen werden. Je nach Streitwert können Stundensätze von A$ 200,-- 450 und mehr berechnet werden. Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist nicht zulässig.

Im Falle des Obsiegens können die eigenen Anwaltskosten teilweise oder ganz gemäß Vereinbarung oder Gerichtsbeschluß von der Gegenpartei übernommen werden.

Da Gerichtskosten, abgesehen von geringfügigen Gebühren, grundsätzlich nicht anfallen, wird Prozeßkostenhilfe nicht gewährt. Ein Pflichtverteidiger wird, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen Antrag auf "Legal Aid" stellen.

Die deutsch-australische Handelskammer unterstüzt Unternehmen in Wirtschaftsangelegenheiten im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben selbst rechtsberatend.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Verantwortung. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die Botschaft kontaktiert werden.