Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Brasilien
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Brasilien
Vor brasilianischen Gerichten besteht grundsätzlich Anwaltszwang Jedoch werden bei Prozessen mit einem geringen Streitwert, die lediglich bei einem Spezialgericht für geringfügige Angelegenheit (Juizado Especial) auf Rechtsanwälte verzichtet, soweit keine Berufung notwendig ist.
Als Mitglied der brasilianischen Anwaltskammer (Ordem dos Advogados do Brasil, OAB) kann der Anwalt in ganz Brasilien vor allen Instanzen in Rechtsangelegenheiten jeder Art tätig werden.
Die besagte Anwaltskammer verfügt auch über eine Honorarordnung für Rechtsanwälte. Es ist auch üblich, Stundensätze und Honorar nach Streitwert festzulegen. Auch Erfolgshonorare werden vereinzelt vereinbart.
Steuerberater im deutschen Sinne gibt es in Brasilien nicht, jedoch auf Steuerrecht spezialisierte Anwälte.
Die Deutsche Handelskammer in Rio de Janeiro (Delegationen in Goiania, Belo Horizonte, Natal) und Sao Paulo (Delegationen in Curitiba, Brasilia und Blumenau) und Porto Alegre, unterstützen Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.
Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.