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Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Grossbritannien

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Standorte Name Anwälte,
StB, WP
Website AHK
Mitglied?
Zuletzt
aktualisiert
Iurweb
geprüft?
London Fladgate Fielder - Solicitors 85 Link yes 16.10.2007 yes  

London Volks Hedleys Solicitors 4 yes 12.10.2007 nein  

Manchester George Davies Solicitors LLP 63 Link yes 21.2.2008 yes  


Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Grossbritannien

Ein in Grossbritannien zugelassener Anwalt kann überall, an Gerichten jedweder sachlicher Zuständigkeit und in allen Instanzen auftreten.

Man unterscheidet bei den Rechtsanwälten in Grossbritannien zwischen dem „solicitor“ und dem „barrister“. Der „solicitor“ ist ein Rechtsanwalt, der im Kontakt zum Mandanten steht und den Prozess vorbereitet. Der als „solicitor“ bezeichnete Anwalt tritt grundsätzlich nur vor den „Magistrates´Courts“ und den „County Courts“ (untere Gerichte) auf. Die Unterscheidung zwischen „barrister“ und „solicitor“ weicht jedoch zunehmend auf.

Der „barrister“ bezeichnete Anwalt dagegen hat gewöhnlich keinen Kontakt mit dem Mandanten und präsentiert vor Gericht die vom „solicitor“ vorbereiteten Fälle. Vor dem „Court of Appeal“ (Berufungs- und Revisionsgericht) konnte man sich früher ausschließlich von einem „barrister“ vertreten lassen. Die „barristers“ nehmen gewöhnlich ihre Mandate nur von einem „solicitor“ und nicht unmittelbar entgegen, sofern es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt. Rechtsgutachten können auch vom „barrister“ erstellt werden; diese sind oft kostengünstiger als die eines „solicitor“.

Für natürliche Personen besteht im Gegensatz zu juristischen Personen grundsätzlich theoretisch kein Anwaltszwang.

Es bestehen keine gesetzliche Rechtsanwaltsgebührenordnung. Die Honorare richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Bei angesehenen Kanzleien ist durchaus mit Stundenhonraren von £350,- und mehr zu rechnen. Zunehmend sind auch Erfolgshonorare („conditional fee“) üblich. Bei Obsiegen in einem Prozeß sind vom Gegner häufig nur ein Teil der Kosten zu erstatten.

Bei Rechtsstreitigkeiten in Patentangelegenheiten empfiehlt sich die Einschaltung von Patentanwälten - auch wenn jeder „solicitor“ und „barrister“ einen derartigen Prozess vorbereiten und führen kann. Die Patentanwälte sind im „Chartered Institute of Patents Agents“ registriert.

Sollte schottisches Recht relevant sein, sollte darauf geachtet werden, dass der Anwalt auch mit diesem vertraut ist.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernehmen wir keine Verantwortung. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die Botschaft kontaktiert werden.