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Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Korea

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Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Korea

Korea kennt keinen Anwaltszwang. Ein in Korea zugelassener Anwalt kann vor jedem Gericht in Korea auftreten.

Bei Vertretung in streitigen Verfahren durch einen Anwalt ist als Auftragsgebühr ein Vorschuss in Höhe von 5% des Streitwertes (mindestens 300.000 Won); die Vereinbarung eines Tageshonorars und ein Erfolgshonorar i.H. von 25% bis 30% des Streitwertes üblich. Es gibt zwar keine dem deutschen System analoge Gebührentabelle, aber es existieren Richtlinien des Supreme Court und des Koreanischen Anwaltsvereins mit Empfehlungscharakter.

Anwaltsgebühren werden nur bis zur Höhe des in den Richtlinien des Supreme Court vorgegebenen Kostenrahmens als Verfahrenskosten anerkannt. Damit sind selbst im Obsiegensfall gewöhnlich weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Kosten von der gegnerischen Seite zu ersetzen.

Die deutsch-koreanische Handelskammer unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.

Die Informationen sind insbesondere den von der örtlichen deutschen Botschaft bereit gestellten Informationen entnommen. Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die Botschaft kontaktiert werden.