Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
auf Kuba
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen auf Kuba
Nicht-kubanische Staatsangehörige dürfen sich nur von sog. international (d.h. für die Vertretung von Nicht-Kubanern in Kuba) zugelassenen Anwälten vertreten lassen. Deren Befugnisse sind limitiert. Kubanische Anwälte dürfen überall in Kuba vor Gerichten aller Instanzen tätig sein.
Anwalts- oder Notarzwang besteht grundsätzlich außer bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert, arbeitsrechtlichen und administrativen Streitigkeiten sowie in strafrechtlichen Angelegenheit im erstinstanzlichen Gericht der ersten Instanz (Tribunal penal del municipio), wenn das Strafmaß maximal 1 Jahr Haft betragen kann.
Die Honorare in US Dollar sind vor dem Hintergrund örtlicher Kaufkraft hoch und i.d.R. als Vorschuß zu leisten. Das Stundenhonorar kann um die 150 US Dollar liegen. Für bestimmte Dienstleistungen sind feste Gebührensätze vereinbart wie z. B. Beschaffung einer Urkunde, Legalisation, u.ä.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann auch vertraglich ein Erfolgshonorar in Höhe eines Prozentsatzes des Streitwertes festgelegt werden. In Strafsachen kann die vorab zu zahlende Gebühr bis zum Vorliegen eines Urteils der 1. Instanz bis zu 4000 US Dollar betragen.
Die Informationen sind insbesondere den von der örtlichen deutschen Botschaft bereit gestellten Informationen entnommen. Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger,
Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die Botschaft kontaktiert werden.