Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Litauen
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Litauen
In Litauen zugelassene Rechtsanwälte können die Interessen ihrer Mandanten vor jedem Gericht des Landes vertreten. Anwaltszwang besteht grundsätzlich nicht. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist im Berufungs- und Revisionsverfahren und bei besonderen Verfahren wie z. B. dem Antrag auf Unternehmensuntersuchung erforderlich.
Es ist üblich für die Berechnung der Anwaltskosten eine Honorararvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant abzuschließen. Die Höhe richtet sich nach Arbeitsaufwand und Streitwert. Üblich sind Kostenpauschalen oder Stundensätze.
Das Justizministerium der Republik Litauen hat durch Erlass eine Empfehlung für maximale Sätze für die in Zivilsachen beteiligten Rechtsanwälte festgelegt, an denen sich auch die Richter bei der Auferlegung der Anwaltskosten im Verfahren orientieren. Dies führt für die obsiegende Partei teilweise dazu, dass nicht sämtliche enstandenen Anwaltskosten zugesprochen werden. Die Empfehlung stammt aus dem Jahre 2004.
Die Gerichtskosten setzen sich aus der Stempelgebühr und den Kosten für die Verhandlung der Sache (z. B. Kosten für Zustellung von Dokumenten, Zeugen, Sachverständige etc.) zusammen und richten sich nach der Höhe der eingeklagten Forderung bzw. bei Eigentumsansprüchen nach dem Wert der Sache. Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt bzw. bei Teilunterliegen aufgeteilt.
Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Verantwortung. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.