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Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Malaysia

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Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Malaysia

Ein in Malaysia ordentlich zugelassener Rechtsanwalt kann an allen Gerichten des Landes auftreten. Für Rechtssachen unter Beteiligung ausländischer Rechtssubjekte gilt zumeist Bundes- bzw. Landesrecht und das “Common Law“, obwohl andere Rechtssysteme parallel angewendet werden.

Bundes- und Landesrecht, das islamische Recht („Syariah Courts“), das britische „Common Law“, Grundsätze der „Rules of Equity“, sowie die traditionellen Gesetze der einzelnen ethnischen Gruppen werden im übrigen nebeneinander angewendet.

Im Gegensatz zu natürlichen Personen können juristische Personen vor Gericht Anträge nur über einen Anwalt stellen.. Bei Rechtsänderung an Immobilien ist die Beteiligung eines Notars nicht erforderlich. In der Praxis werden Grundstücksangelegenheiten jedoch immer durch die Rechtsanwälte der Parteien geregelt und zum Eintrag in das Grundbuch gebracht.

Anwaltsgebühren werden nach einer gesetzlichen Gebührenregelung erhoben. Diese Gebührenordnung ist verbindlich und läßt keinen Spielraum für die Gewährung von Rabatten. Die obsiegende Partei kann von der unterlegenen Partei den Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen verlangen; was aber nicht die gesamten Anwaltskosten decken muss. Keine Gerichtskosten werden bei Kündigungsschutz-, Unterhalts-, Verkehrsunfallschadensersatz- und bei Kreditschutzklagen erhoben.

Mangels entsprechendem internationalen Abkommens, kann einem deutschen Urteil nur durch eine sogenannte „Action upon the Foreign Judgment“ in Malaysia Geltung verschafft werden. Demzufolge wird auf der Grundlage des deutschen Urteils eine neue Klage vor dem zuständigen Gericht in Malaysia erhoben. Das deutsche Urteil wird zur „Anspruchsgrundlage“ im malaysischen Prozeß, wobei die materielle Richtigkeit des deutschen Urteils nicht mehr Streitgegenstand ist.

Die deutsch-malaysische Handelskammer unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.