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Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in den Niederlanden

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Standorte Name Anwälte,
StB, WP
Website AHK
Mitglied?
Zuletzt
aktualisiert
Iurweb
geprüft?
Amsterdam Baker & McKenzie Amsterdam 165 Link nein 20.10.2008 yes  

Amsterdam Heitmann von Meding 8 Link yes 13.2.2009 yes  

Amsterdam Willems Advocaten & Rechtsanwälte 11 Link yes 6.7.2007 yes  

Apeldoorn Advocaten Van Dijk & Van Arnhem 2 Link yes 21.2.2008 yes  

Apeldoorn Strohm Advocatenkantoor & Rechtsanwaltskanzlei 1 Link yes 20.10.2008 yes  

Den Haag Mahieu Schnoor Thöle Advocaten 5 Link yes 25.6.2007 yes  

Galgenen (CH) Advocaten Van Dijk & Van Arnhem - Link yes 21.2.2008 yes  

Meerssen Stikkelbroeck Van Uden Cratsborn Advocaten 7 Link yes 25.6.2007 yes  


Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in den Niederlanden

In den Niederlanden zugelassene Anwälte können nur über Korrespondenzanwälte an anderen Gerichtsbezirken auftreten, was dann zusätzliche Kosten verursacht. Vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang.

Eine gesetzliche Honorarordnung besteht nicht. Honorarvereinbarungen – auch erfolgsabhängige – sind zulässig. Die auch im Verhältnis zu Deutschland hohen Anwaltshonorare machen eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Auftragserteilung besonders empfehlenswert.

Für die Einziehung von Geldforderungen kann ein besonderer Inkassotarif vereinbart werden, der sich typischerweise zwischen 3% und 15% bewegt. Stundenhonorare variieren je nach Kanzlei, nach Streitwert und Rechtsgebiet.

Über die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens entscheidet das Gericht ebenfalls. Die Kosten werden zum überwiegenden Teil der unterlegenen Partei auferlegt, ein Rest jedoch wird der obsiegenden Partei auferlegt.

Die Deutsche Handelskammer in den Niederlanden unterstützt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.