Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Österreich
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Österreich
Jeder in Österreich zugelassene Rechtsanwalt kann überall an Gerichten jedweder Zuständigkeit auftreten.
Es besteht Anwaltspflicht vor allen höheren Gerichten und bei einem Streitwert, der 3.780 Euro übersteigt.
Eine Einstiegsberatung (sog. „erste anwaltliche Auskunft“) bieten auch die Rechtsanwaltskammern unentgeltlich an. Bei Streitigkeiten über die Honorare der Anwälte kann der Kostensenat der Rechtsanwaltskammer angerufen werden.
Was die Rechtsanwaltshonorare angeht, gibt es ein Rechtsanwaltstarifgesetz und "Autonome Honorarrichtlinien", die sich am Streitwert orientieren. Honorare können auch nach vertraglicher Vereinbarung festgelegt werden, Erfolgszuschläge sind zulässig, erfolgsabhängige Honorare jedoch nicht. Die Kosten eines streitigen Verfahrens werden der unterlegenen Partei auferlegt.
Bei Geldforderungen bis 9.450 Euro muss ein dem deutschen Mahnverfahren ähnliches Mahnverfahren durchgeführt werden, das durch einen Vordruck eingeleitet wird. Diesem folgt ein Zahlungsbefehl, dem wiederum durch Einspruch des Schuldners begegnet werden kann. Erfolgt dieser Einspruch nicht, der das Mahnverfahren in ein ordentliches Verfahren einmünden lässt, ergeht Urteil und eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils wird erteilt.
Die Deutsche Handelskammer für Österreich unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.
Die Informationen sind insbesondere den von der örtlichen deutschen Botschaft bereit gestellten Informationen entnommen. Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger,
Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die Botschaft kontaktiert werden.