Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Russland
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Russland
In der Russischen Föderation besteht kein Anwaltszwang. Grundsätzlich kann ein Anwalt jede Angelegenheit vor allen Instanzen vertreten.
Honorare können frei vereinbart werden. Wesentlicher Bestandteil eines Mandatsvertrages ist die Honorarvereinbarung sowie die Höhe und die Form der Auslagenerstattung.
Die Delegation der Deutschen Wirtschaft unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.
Die Informationen sind insbesondere den von der örtlichen deutschen Botschaft bereit gestellten Informationen entnommen. Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit verweisen wir auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger,
Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die Botschaft kontaktiert werden.