Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in der Schweiz
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in der Schweiz
Die Gerichtsorganisation und die Regelung der gerichtlichen Verfahren obliegt den Schweizer Kantonen. Insofern können nur begrenzt allgemeingültige Aussagen gemacht werden.
Die Zulassung der Rechtsanwälte beschränkt sich grundsätzlich auf den Kanton und das Bundesgericht. Anwaltszwang besteht nur im Strafprozeß und beim Bundesgericht.
Für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren gelten in den einzelnen Kantonen Gebührentabellen, die sich in der Regel am Streitwert orientieren. Daneben können die Anwälte Zuschläge für einen erhöhten Zeitaufwand erheben.
Die Gerichtskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Was die Anwaltskosten angeht, kann keine allgemeingültige Aussage für alle Kantone getroffen werden.
Die Deutsch Schweizerische Handelskammer unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend. Sie unterhält für Streitigkeiten aus dem deutsch-schweizerischen Warenverkehr ein ständiges Schiedsgericht.
Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante
Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft,
Konsulat) kontaktiert werden.