iURweb - Deutschsprachige Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weltweit



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Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in der Türkei

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Standorte Name Anwälte,
StB, WP
Website AHK
Mitglied?
Zuletzt
aktualisiert
Iurweb
geprüft?
Antalya Gencer & Coll. 2 Link nein 11.9.2009 yes  

Berlin Gencer & Coll. 1 Link nein 11.9.2009 yes  

Cevizlibag-Istanbul Dr. Dogan & Koyuncu - Rechtsanwaltkanzlei 5 Link yes 19.10.2009 yes  

ELMADAG - ISTANBUL TÜRKOGLU & PARTNER 7 Link yes 22.8.2007 yes  

Gaziosmanpaşa-Ankara Luther Karasek Köksal A.Ş. 4 Link yes 12.3.2009 yes  

Istanbul Gencer & Coll. 1 Link nein 11.9.2009 yes  

Istanbul Rödl & Partner 9 Link yes 28.6.2007 yes  

Istanbul Rechtsanwaltskanzlei Ardic 6 Link nein 20.2.2008 yes  

Istanbul SELÇUK & SELÇUK 2 Link yes 25.2.2010 yes  

ISTANBUL / ORTAKÖY ÖKTENER & ÖKTENER 4 nein 13.7.2007 yes  

Izmir Anwaltskanzlei Nişlioğlu 2 Link nein 1.2.2010 yes  

Izmir Nevin Can 3 Link yes 12.3.2009 yes  

Mannheim Dr. Dogan & Koyuncu - Rechtsanwaltkanzlei 1 Link yes 19.10.2009 yes  

Maslak-Istanbul Luther Karasek Köksal A.Ş. 6 Link yes 12.3.2009 yes  

Nürnberg Gencer & Coll. 6 Link nein 11.9.2009 yes  


Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in der Türkei

Türkische Rechtsanwälte sind im ganzen Land und auf allen Stufen der Gerichtsbarkeit zugelassen. Anwaltszwang besteht grundsätzlich nicht. Ausnahmen kann das Gericht anordnen.

Die Anwaltshonorare werden frei vereinbart. Sie machen gewöhnlich etwa 10 - 20 % des Streitwerts aus, bei höheren Beträgen verringert sich die Gebühr auf ca. 3 - 6 %. Das Honorar sollte im Voraus schriftlich festgelegt werden. Ein Erfolgshonorar darf 25 % des Streitwerts nicht übersteigen. Nach einem festgelegten Mindesttarif wird im Streitfall bemessen, wenn eine andere Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant nicht bewiesen werden kann.

Im allgemeinen wird als Vorschuss die erste Hälfte des vereinbarten Honorars bei Mandatserteilung, die zweite Hälfte bei Rechtskraft des Urteils geleistet. Bei einem Vergleich vor Beginn der richterlichen Beweisaufnahme hat der Anwalt nur Anspruch auf die Hälfte des Honorars. Der unterlegenen Partei wird ein Mindesttarif für Anwaltshonorare auferlegt.

Die Gerichtskosten betragen in der Regel ca. 6 % des Streitwerts. Sie sind zu einem Viertel (1,5 %) nebst geringfügigen Nebenabgaben als Vorschuß zu zahlen, mindern sich bei Schadensersatzklagen, Verzicht, Anerkenntnis und Vergleich und müssen im Regelfall auch bei obsiegendem Urteil zunächst voll beglichen und dann beim Gegner, dem der Richter sie auferlegt, eingetrieben werden.

Der Anwalt hat neben einem Honorarabschlag Anspruch auf einen gesonderten Vorschuß zur Bestreitung des Gerichtskostenvorschusses sowie gerichtlicher und außergerichtlicher Nebenkosten der Rechtsverfolgung. Pauschalvereinbarungen sind möglich.

Die deutsch-türkische Handelskammer unterstüzt Unternehmen im Rahmen ihrer statutenmässigen Aufgaben in Wirtschaftsangelegenheiten selbst rechtsberatend.

Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.