Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Venezuela
Informationen zum Rechtsanwalt und Gerichtswesen in Venezuela
Jeder in Venezuela zugelassene Anwalt kann vor allen Gerichten des Landes auftreten. Nur für das Oberste Gericht („Tribunal Supremo“) bedarf es einer besonderen Zulassung.
Grundsätzlich besteht bei allen gerichtlichen Verfahren Anwaltspflicht.
Venezolanische Notare beglaubigen im wesentlichen Unterschriften, haben also darüber hinaus keine Beurkundungsfunktionen, wie sie aus Deutschland bekannt sind.
Honorare können frei vereinbart werden, jedoch sieht die venezolanische Zivilprozessordnung vor, dass die Gebühren des Anwalts maximal 30% des Streitwerts betragen dürfen. Zusätzlich gibt es örtliche Honorarordnungen, die aber lediglich Mindesthonorare vorsehen. Caracas hat eine solche Honorarordnung nicht. Bei Auseinandersetzungen über die Höhe der Honorare kann ein Schiedsgericht angerufen werden. Über marktübliche Anwaltshonorare sollte man sich ggf. eingangs bei der örtlichen AHK informieren.
Über die Kostentragung wird im Gerichtsurteil auch entschieden. Ein Obsiegen bedeutet nicht automatisch, dass die gegnerische Seite auch die Kosten des Rechtsstreits der Gegenseite übernehmen muss.
Bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt IurWeb keine Verantwortung und verweist auf die Haftungsklausel. Für juristisch relevante Informationen für Privatleute (Konsularische Fragen, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe u.ä.) sollte zunächst die örtliche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kontaktiert werden.